Prävention

…zum Schutz von Kindern

und Jugendlichen vor

sexualisierter Gewalt

Zusammengestellt von Gerhard Koszuszeck, Stand: Juli 2024

Hinführung zum Thema

Das Thema sexuelle Gewalt im Sport ist in den letzten Jahren ein äußerst relevantes Thema in unserer Gesellschaft. Das Thema ist heute fast täglich in den Medien präsent. Das sensible Thema rund um die Sexualität wurde in der Vergangenheit im öffentlichen und privaten Bereich ungern diskutiert. Seit einigen Jahren jedoch, ist das Thema „aus dem dunklen Keller“ in die Öffentlichkeit gelangt. Früher wurde zu wenig hingeschaut und darüber geredet. Täter und Täterinnen hatten es früher wesentlich einfacher. Sexueller Missbrauch findet häufig in Kreisen statt, in denen sich Kinder und Jugendliche im Alltag bewegen. Hier sind Familie, Schulen, Vereine oder andere soziale Umfelder, gemeint. Das Thema ist heute in den sehr präsent. Es wird nicht mehr vermehrt weggeschaut. Verhaltensänderungen von Kindern und Jugendlichen werden wahrgenommen und es wird Ihnen zugehört.

Die 2012 in Kraft getretene Novelle des Kinder- und Jugendgesetzes hat auch für den Sport grundlegende Konsequenzen. Mit den §§ 72 a SGB VIII (Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen) und 79 a (Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe) trifft der Landessportverband mit jedem landesweit tätigen Sportfachverband, der öffentliche Mittel bezieht, eine Vereinbarung mit dem Ziel des bestmöglichen Schutzes von Kindern und Jugendlichen vor Kindeswohlgefährdung und sexualisierter Gewalt. Präventions- und Schutzkonzepte sollen erarbeitet und erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse der hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen eingesehen werden.

Im Jahr 2020 wurde eine Ehrenamtsstelle als Beauftragte/r für die Prävention und Jugendschutz bei der HG Saarlouis geschaffen. Um alle Mitglieder in der HG Saarlouis aufzuklären und ihnen eine Hilfe an die Hand zu geben, wurde dieses Konzept zum Schutz vor sexualisierter Gewalt erstellt.

Sexualisierte Gewalt/Definition sexueller Missbrauch und sexualisierte Gewalt

„Sexueller Missbrauch von Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind/Jugendlichen entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind/Jugendlicher auf Grund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann“.

Die Täter/-innen nutzen eine Machtposition aus, um eigene Bedürfnisse zu befriedigen. Kinder oder Jugendliche sind immer in der unterlegenen Position. Sie können sexuellen Handlungen nicht zustimmen. Auch wenn das Kind/Jugendlichen sexuellen Handlungen zustimmt, ist ein Missbrauch vollendet.

Der sexuelle Missbrauch von Kindern findet sich im Strafgesetzbuch im §176 StGB wieder. Die sexuellen Handlungen, die Kinder an einem Täter, einer Täterin oder an Dritten vornehmen müssen sowie das Einwirken durch Kinderpornografie, zählen ebenfalls zum Missbrauch.
Der § 174 StGB befasst sich mit dem sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen. Mit der Rechtsnorm werden Jugendliche unter 16 Jahre, die einer Person zur Erziehung, Ausbildung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut wurden, vor sexuellen Handlungen geschützt.

Auch Trainer/-innen und Betreuer/-innen in einem Sportverein können zu diesem Personenkreis zählen. Wenn die Jugendlichen in einem Obhut- oder Abhängigkeitsverhältnis sind, sind sie durch diese Norm bis zum 18. Lebensjahr geschützt.

Wenn keine der genannten Abhängigkeiten bestehen, jedoch eine Zwangslage ausgenutzt oder Geld für sexuelle Handlungen bezahlt wird, schützt der §182 StGB vor dem sexuellen Missbrauch von Jugendlichen. Insgesamt hat in den letzten Jahren eine erhebliche Verschärfung des Strafrahmens in diesem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches stattgefunden.

In der Öffentlichkeit wird häufig von sexuellem Missbrauch oder von sexualisierter Gewalt gesprochen. Der Begriff „Missbrauch“ ist umstritten, da er den Eindruck erweckt, es gäbe einen „angemessenen Gebrauch“. Also auch erlaubte sexuelle Handlungen an Kindern. Dieses wird jedoch lediglich von Tätern und Täterinnen behauptet. Eine erlaubte Sexualität mit Kindern gibt es nicht. Aus diesem Grund wird von „sexualisierter Gewalt“ gesprochen. Der Begriff „sexualisierte Gewalt“ hat sich in den letzten Jahren in der Fachöffentlichkeit durchgesetzt und schließt Begriffe wie „sexuellen Missbrauch“ und „sexuellen Übergriff“ ein.

Von „Sexualisierter Gewalt“ wird immer dann gesprochen, wenn ein Erwachsener, ein Jugendlicher oder auch ein Kind ein Mädchen oder Jungen dazu benutzt, die eigenen Bedürfnisse mittels sexualisierter Gewalt auszuleben. Dies kann gegen den Willen des Kindes und durch Worte, Gesten, Bilder oder Handlungen geschehen. Mal findet Körperkontakt statt, mal nicht. Der Begriff „Sexualisierte Gewalt“ verdeutlicht, dass bei den Taten Sexualität benutzt wird, um Gewalt auszuüben.

Welche Anzeichen oder auch Hinweise für erlebte sexualisierte Gewalt gibt es?

 

Kinder und Jugendliche sind sehr wohl in der Lage zwischen einer körperlichen Berührung, die einen freundschaftlichen und sportlichen Hintergrund hat, und einer Berührung mit sexuellem Zusammenhang zu unterscheiden.

Die dabei erlebten Ereignisse können alleine nicht verarbeitet werden. Sie sind für die Kinder und Jugendlichen traumatisierend. In dieser Phase sind Kinder und Jugendliche häufig überfordert. Äußere Verletzungen im Genital- oder Analbereich sind oft nicht erkennbar, die in einen direkten Zusammenhang zu einem Missbrauch hindeuten. Oft sind Schlafstörungen und Albträume Reaktionen der Opfer von Gewalt. Manchmal ist Müdigkeit oder extreme Wachsamkeit, Aggressivität oder auch sexualisierte Verhalten ein Indiz. Kinder oder Jugendliche reagieren mit Rückzug oder mit selbst herbeigefügten Verletzungen auf Missbrauch. Eine Steigerung von Suchttendenzen ist denkbar. Drogen- oder Alkoholkonsum in erhöhtem Maße kann eine Folge sein. Häufige geistige Abwesenheit oder auffällige Erinnerungslücken können ebenfalls Signale sein. Die Kinder und Jugendlichen schämen sich und fühlen sich häufig schuldig. Oftmals haben sie von sich aus dem Täter/-in etwas Persönliches preisgegeben oder Nähe gesucht. Sie denken etwas falsch gemacht zu haben und vertrauen sich Erwachsenen nicht an. Nicht selten wird von Täterseite aus mit etwas gedroht, falls das Kind oder der Jugendliche etwas erzählt.

Insgesamt kann weniger von typischen Symptomen in Verbindung mit sexualisierter Gewalt gesprochen werden. Symptome müssen nicht unmittelbar nach dem Übergriff, sondern können deutlich später auftreten. Jede Verhaltensänderung eines Kindes oder Jugendlichen sollte vorerst beobachtet und stetig hinterfragt werden.

Wo wollen wir hin?

Sexualisierte Gewalt kann in jedem gesellschaftlichen Bereich stattfinden, somit auch in Sportvereinen. Um die Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu schützen, will die HG Saarlouis seine haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/-innen weiter für das Thema sensibilisieren. Die HG Saarlouis will darüber aufklären, wie Signale für sexualisierte Gewalt festgestellt, wie Gefahrensituationen vermieden werden können und welche Handlungsstrategien im Konfliktfall anzuwenden sind.

Im Ergebnis wünscht sich der Verein, dass bestehende Verdachtsfälle sexualisierter Gewalt ausgesprochen werden. Zu Schweigen schützt nur die Verdächtigen und hilft nicht den Opfern.

Risikoanalyse im Vereinssport

Die Täter/-innen suchen bei den Kindern und Jugendlichen nach Verletzlichkeit und Schwächen und nutzen diese als Anknüpfungspunkte. Im Sport können bestimmte Faktoren sexualisierte Gewalt begünstigen. In den einzelnen Sportarten gibt es verschiedene Risikofelder mit unterschiedlich hohem Risiko. Es sollen unterschiedliche Situationen betrachtet und das Risiko hinsichtlich auslösender Faktoren einer sexuellen Gefährdung von Kindern und Jugendlichen beurteilt werden.

Körperkontakt

Im Handballsport kommt es zu Körperkontakt zwischen den Kindern und Jugendlichen oder zwischen Trainer/-in und Athlet/-in.
Körperlicher Kontakt kann in manchen Situationen als Berührung mit sexuellem Hintergrund interpretiert werden oder mit Absicht erfolgen. Im Handballsport ist Körperkontakt in Form von Hilfestellung gelegentlich nötig, um die Sportart sicher ausführen zu können.
Auch die durch Siege und Niederlagen ausgelösten Emotionen können in Körperkontakt münden, beispielsweise in Form des gemeinschaftlichen Jubelns über den errungenen Erfolg.

Sportstätten

In den Sporthallen ziehen sich die Kinder und Jugendlichen meist in Umkleideräumen um. Die Duschen sind nicht selten ohne Trennwände, sodass mit mehreren zusammen geduscht wird. Jede/r Sportler/in hat heutzutage meistens ein Handy, das sie/er auch mit zum Sport bringt. Es gibt zudem kaum noch Handys, die keine integrierte Kamera besitzen. Die Benutzung von Handys in den Umkleidekabinen sollte unterbunden werden, um mögliches Fertigen von Fotos oder Videos und die Verbreitung derer zu verhindern.

In vielen Sportarten finden Trainingscamps oder andere sportliche Events statt, bei denen die Kinder und Jugendlichen in Gemeinschaftsunterkünften oder gemeinsam mit vielen weiteren Personen in einem Klassenraum nah nebeneinander schlafen. Die räumliche Nähe der Beteiligten und die Nachtstunden, in denen eine unbeobachtete Annäherung möglich ist, erhöhen das Risiko. Die Anreise zu den Sportstätten stellt eine weitere Gefährdung dar, sobald das Kind oder die/der Jugendliche allein mit der/dem potenziellen Täter/-in fahren.

Besondere Abhängigkeitsverhältnisse

Kinder und Jugendliche haben ein besonderes Abhängigkeitsverhältnis zu den Trainer/-innen. Diese beurteilen die sportlichen Leistungen und entscheiden beispielsweise darüber, ob man in der Mannschaft eingesetzt wird oder nur Ergänzungsspieler ist. Angst vor negativen Entscheidungen kann ein wesentlicher Faktor dafür sein, dass Kinder und Jugendliche Belästigungen verschweigen.

Einzeltraining sollte nur nach dem vier Augenprinzip (zwei Trainer/innen) erfolgen. Hierarchische Machtstrukturen im Sport erhöhen das Risiko des Schweigens. Im Leistungssport verbringen Kinder und Jugendliche und Trainer/-innen häufig viele Stunden in der Woche zusammen. Hier wird das Abhängigkeitsverhältnis noch eklatanter, da es noch mehr auf erbrachte Leistungen in Verbindung mit der Mannschaftsaufstellung ankommt. Zudem ist die Zahl der Situationen höher, die einen Übergriff begünstigen.

Soziale Medien

Durch die sozialen Medien fällt es den Täter/-innen leicht, privaten Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen aufzunehmen. Im Umfeld vieler Sportgruppen bestehen WhatsApp-Gruppen, um einfacher miteinander kommunizieren zu können. Hier können die Handynummern ohne großen Aufwand entnommen und die Kinder und Jugendlichen auch privat kontaktiert werden. Der überwältigende Teil der Jugendlichen ist zudem auf Instagram, Facebook, TikTok, Snapchat und/oder anderen Social-Media-Plattformen aktiv. Hier geben sie Informationen über sich preis und posten Bilder.

Auch über diese Kanäle kann privater Kontakt einfach aufgenommen oder Material generiert werden, mit dem sich Kinder und Jugendlich potenziell unter Druck setzen lassen. Durch die sozialen Medien kommt es immer häufiger zu sexuellen Nötigungen oder zu Verletzungen des höchstpersönlichen Lebensbereichs, indem Täter/-innen intime Bilder der Jugendlichen anfordern. Dieser Umstand könnte bei einem bestehenden Abhängigkeitsverhältnis zwischen Sportler/-innen und Trainer/-innen den Druck erhöhen, den Forderungen nachzukommen.

Positionierung der HG Saarlouis zum Schutz vor sexualisierter Gewalt/Leitbild

Der Vorstand positioniert sich klar gegen sexualisierte Gewalt und kommuniziert dieses Leitbild nach innen und außen.

Das Leitbild lautet:

Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen vor Gewalt oder sexueller Gewalt hat oberste Priorität.
„Die HG Saarlouis verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist“.

 

Benennung einer/eines Ansprechpartnerin, Ansprechpartner

Der Beauftrage für Prävention, Kinder- und Jugendschutz bei er HG Saarlouis ist derzeit Gerhard Koszuszeck, g.koszuszeck@hg-saarlouis.de. Er steht für alle Fragen zu diesem Thema für Vereinsmitglieder, Trainer/-innen und Betreuer/-innen sowie für die Kinder und Jugendlichen und deren Angehörige zur Verfügung. Die Anfragen können anonym bleiben und werden in keinem Fall ohne das Einverständnis der kontaktierenden Person weitergegeben.

 

Voraussetzung zur Einstellung/Verhaltenskodex

Bereits seit mehreren Jahren unterschreiben alle Mitarbeiter/-innen des Vereins den Ehrenkodex des Landessportverbandes des Saarlandes (LSVS). Mit der Unterschrift des Ehrenkodex verpflichten sie sich, in Trainingseinheiten und Übungsstunden mit Kindern und Jugendlichen die ethischen und moralischen Grundsätze einzuhalten. Die Unterschrift an sich kann sexuelle Übergriffe nicht verhindern.
Sie soll vielmehr ein Zeichen in Richtung potenzieller Täter/-innen sein, wie die HG Saarlouis sich zu diesem Thema positioniert und dass die Aufmerksamkeit bezüglich dieses Themas hoch ist.

Erweitertes Führungszeugnis

 

Am 1.Mai 2010 wurden durch die §§ 30 a und 31 des Bundeszentralregisters (BZRG) das „erweiterte Führungszeugnis“ eingeführt. Dieses kann Personen ab 14 Jahren ausgestellt werden, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten oder zukünftig arbeiten wollen. Der § 72a SGB VIII verpflichtet bisher nur Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe zur Vorlage. Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe (hierunter fallen auch die Sportvereine) unterliegen keiner Rechtspflicht, sich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Dies wird lediglich empfohlen.

Das erweiterte Führungszeugnis soll regelmäßig vorgelegt werden. Bei der HG Saarlouis erfolgt die Vorlage alle fünf Jahre. Bei der Vorlage darf das Führungszeugnis nicht älter als drei Monate sein. Das Original wird durch den Präventionsbeauftragten eingesehen und die Einsichtnahme dokumentiert. Der Datenschutz muss beachtet werden. Die HGS legt ein Anschreiben bei, dass die betreffende Person im kinder- und jugendnahen Bereich hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig ist, wodurch der/dem Antragssteller/in keine Kosten entstehen. Ein Antrag ist bei den örtlichen Ordnungsämtern oder Meldeämter der Gemeinde/Stadt mit Vorlage von Personalausweis und Schreiben der HG Saarlouis zustellen.

Darüber hinaus könnte eine schriftliche Erlaubnis eingeholt werden, um ggf. beim vorherigen Verein/Verband Erkundigungen über potenzielle Vorfälle einzuholen. Hintergrund ist, dass im erweiterten Führungszeugnis nur die Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und wegen Verbreitung, des Erwerbs oder des Besitzes kinderpornografischer Schriften nach §184b StGB enthalten sind.

Alle durch das Gericht eingestellten Fälle wie z.B. Freispruch aufgrund der niedrigen Beweislage oder Einstellung aufgrund eines erstmaligen Begehens (bei „leichteren“ Delikten) sind im erweiterten Führungszeugnis nicht aufgeführt.
Der Unterschied zwischen dem einfachen und dem erweiterten (nach unten „erweitert“) Führungszeugnis besteht darin, dass im erweiterten Führungszeugnis auch Jugendstraftaten aufgeführt werden.

Einstellungsgespräche

Die Arbeit in einem Sportverein wird zum Großteil ehrenamtlich ausgeführt, da hierfür meist nur eine geringe Entlohnung in Form einer Aufwandsentschädigung gezahlt werden kann. Die Sportvereine sind auf ehrenamtliches Engagement angewiesen, vor allem im Bereich des Breitensports. Meist wird jedoch aufgrund dessen kein standardisiertes Bewerbungsverfahren durchgeführt oder nach Qualifikationen und Referenzen gefragt. Potenzielle Täter/-innen sehen keinen Anreiz in einer hohen Entlohnung.
Sie suchen bewusst den Freizeitbereich, in dem viel mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird. Um diese Täter zu identifizieren und zu stoppen, sollten gewisse Qualitätsstandards bei der Auswahl und Einstellung von Personal beachtet werden. Die HG Saarlouis sieht sich in der Verantwortung, im Vorfeld möglichst viel über die/den neuen Bewerber/-in herauszufinden.

Die Personalverantwortlichen sind hier ebenfalls in der Verantwortung, Gespräche mit dem/den Bewerber/-innen zu führen, vor allem wenn sie bisher noch kein Mitglied in der HGS waren und dem Verein daher vollkommen unbekannt sind. Inhalte der Gespräche sollten sein:

– Prüfung von Qualifikationen und Lebenslauf
– Erfragen von Motivation und Erfahrung
– Herausgabe von Informationen zu den Standards zur Abschreckung (Ehrenkodex)
– Erläuterung der Sensibilität für die Problematik sexualisierter Gewalt im Verein
– Einarbeitung durch eine/n Ansprechpartner/-in den zu betreuenden Bereich

Fortbildung und Kooperation mit Fachberatungsstellen

Der HG Saarlouis möchte in jeder seiner Sportbereiche für die Prävention vor sexualisierter Gewalt einen Ansprechpartner installieren, der/die Kontakt zum Beauftragten des Vereins hält. Ziel ist es, dass eine regelmäßige Fortbildung zu diesem Thema stattfindet. Die Fortbildung kann vor Ort durch die Beauftragte für die Prävention vor sexualisierter Gewalt oder durch Fachreferent/-innen durchgeführt werden.

 

Einbeziehung

Kinder und Jugendliche sollen in Entscheidungen einbezogen werden, die sie betreffen. Dadurch wird die eigene Position der Kinder und Jugendlichen gestärkt und das Machtgefälle zwischen den Erwachsenen und Minderjährigen wird verringert. Unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, aber auch der Eltern, sollten Verhaltensregeln für den Sportverein abgestimmt werden.

Die HG Saarlouis schlägt folgende Verhaltensregeln vor. Die Regeln sind nicht starr und können bei Bedarf ergänzt oder verändert werden.

Die HG Saarlouis-REGELN:
Verhaltensregeln innerhalb unseres Vereins unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
1. Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
2. Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische und gewalttätige Äußerungen.
3. Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend.
4. Die Übungsleiterin oder der Übungsleiter duscht grundsätzlich nicht mit den Kindern und Jugendlichen.
5. Die Umkleiden der Mädchen und Jungen werden grundsätzlich nicht betreten. Ist ein Betreten erforderlich, sollte dieses durch gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Auch hier gilt: Zuerst Anklopfen, dann die Kinder bitten sich etwas überzuziehen. Optimal ist es, zu zweit die Umkleiden zu betreten (Das Vier-Augen Prinzip).
6. Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, sollten mit zwei Personen besetzt sein. Hier greift nicht nur das Vier Augenprinzip, sondern auch die erforderliche Aufsichtspflicht: Wenn ein Kind die Halle verlässt oder getröstet werden muss, sollten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht allein in der Halle bleiben.
7. Unterstützung beim Toilettengang kleinerer Kinder: Dies wird mit den Eltern vorher besprochen (Wie muss das Kind unterstützt werden und von wem etc.).
8. Vereinsfahrten werden grundsätzlich von zwei Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben der Übungsleiterin oder dem Übungsleiter auch Elternteile sein.
9. Übernachtungssituation: Kinder und Jugendliche und Betreuer und Betreuerinnen, Übungsleiter und Übungsleiterinnen übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern beziehungsweise Zelten.
10. Einzeltrainings werden vorher abgesprochen und angekündigt. (Vereinsvorstand und Eltern- hier wäre das Vier-Augen-Prinzip optimal bei Begleitung durch ein Elternteil).
11. Trösten eines Kindes: Anfrage Erwachsener: „Ist es ok, wenn ich dich tröste und in den Arm nehme?“
12. Regeln für den Umgang der Mädchen und Jungen untereinander. „Ich tue keinem anderen etwas, was ich auch nicht will, das mir angetan wird!“

Präventionsangebote

Die HG Saarlouis achtet darauf, dass das Recht auf Achtung der persönlichen Grenzen und auf Hilfe in Notlagen thematisiert und gelebt wird. Zusammen mit dem Beauftragten für die Prävention vor sexualisierter Gewalt arbeitet die HGS an Präventionsprojekten gegen sexualisierte Gewalt, die zukünftig vom Verein angeboten werden sollen und an denen Mädchen und Jungen teilnehmen können. Auf der Internetseite des Bayerischen Jugendrings (https://www.bjr.de/handlungsfelder/praevention-und-jugendschutz/praetect-praevention-sexueller-gewalt/materialien-fachwissen-uebungen-good-practice) werden Übungen für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren vorgestellt.

Informationen
Auf der Internetseite der HG Saarlouis (www.hg-Saarlouis.de) wird Informationsmaterial zum Schutz vor sexualisierter Gewalt veröffentlicht.

Ansprechpartner in der HG Saarlouis

Gerhard Koszuszeck, Vorstand SC Lisdorf für Prävention, Kinder- und Jugendschutz
g.koszuszeck@hg-saarlouis.de

Marie Herrmann, Abteilungsleiterin Handball, DJK Roden
Marie-LouiseHerrmann@gmx.de

Klaus Ecker, Vorstand SC Lisdorf, Jugendleiter
KL.Ecker@web.de

oder alle anderen Mitglieder des Vorstandes

Notfallplan

Emotionen wie Angst, Hilflosigkeit, Wut oder auch Ohnmacht können bei einer Konfrontation mit sexualisierter Gewalt ausgelöst werden. Die Trainer/-innen und Betreuer/-innen sollten durch den Verein über die Garantenpflicht in Kenntnis gesetzt werden, die die Verantwortlichen dazu verpflichtet bei einem Verdachtsfall handeln zu müssen. Es besteht keine Anzeigepflicht den Strafverfolgungsbehörden gegenüber, es besteht jedoch Handlungspflicht. Besonders wichtig bist es also, bei einem Verdachtsfall konkrete Schritte im Vorfeld abgestimmt zu haben, an denen man sich orientieren kann. Durch kompetente und durchdachte Herangehensweise werden so die Opfer bestmöglich geschützt.

Wenn man einen Verdacht hat, sollte man sich nicht dazu hinreißen lassen, den Fall aufdecken zu wollen. Ermittlungs- und Aufklärungsarbeit ist Sache der Polizei und der Staatsanwaltschaft.
Deswegen sollte man auf ein „Verhör“ der Person verzichten und ebenso die/den „Täter/-in“ nicht zur Rede stellen. Außerdem sollten die Verdachtsfälle nicht an eine Vielzahl der Trainer/-innen weitergegeben werden, vor allem nicht über die Abteilung oder Gruppe hinaus. Dies schafft nur Unsicherheit und fördert Gerüchte. Jede Maßnahme sollte mit der betroffenen Person abgesprochen werden.

Durch die/den Präventionsbeauftragten wurde in Abstimmung mit dem Vorstand des ein Notfallplan entworfen, der den hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/- innen an die Hand gegeben werden soll. Dieser soll die Mitarbeiter/-innen ermutigen, nicht aus Unsicherheit wegzuschauen und bei einem Verdachtsfall Handlungssicherheit geben.

1. Dokumentation der Feststellungen
Zeitpunkt, Art der Feststellungen bzw. wörtlicher Inhalt der Information (ohne Interpretation
und Nachfrage)

2. Zuhören und Glauben schenken

3. Vertrauen/ Zusage geben, dass alle weiteren Schritte nur in Absprache erfolgen (z.B. Information an die Eltern), nicht „über den Kopf“ der Kinder und Jugendlichen entscheiden, die Kinder und Jugendlichen in alle Handlungsschritte einbinden

4. Eigene Gefühlslage prüfen
Ggf. Entlastung bei den Präventionsbeauftragten des Vereins oder der Fachdienststelle

5. Kontakt zur Ansprechpartnerin im Verein und Fachberatungsstellen vor Ort aufnehmen
Erstunterstützung

6. Vorgehensplan erstellen
Unter Einbeziehung der Ansprechpartnerin und Berücksichtigung der Betroffenen
Information an die Erziehungsberechtigten (wenn sie in den sexuellen Missbrauch nicht
involviert sind)

7. Information an den Vorstand
Vorstand oder Jugendvorstand

8. Kontaktaufnahme Rechtsbeistand und Ermittlungsbehörden
Unter Einbeziehung des Rechtsbeistandes, in Absprache mit der Fachdienststelle und
ggf. der Erziehungsberechtigten muss entschieden werden, ob die Polizei oder Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden müssen (die Strafanzeige kann aufgrund des Strafverfolgungszwangs im Nachhinein nicht mehr zurückgenommen werden)
Absprache Informationen Eltern-Nebenklägervertreter (Info beim Weißen Ring)

9. Vereinsmitglieder informieren
Anonymität und auf das laufende Verfahren hinweisen

10. Veröffentlichung?
Intervention und Prävention ansprechen, um Vertrauen in die Jugendarbeit nicht zu verlieren
(Anonymität und Persönlichkeitsrechte beachten) Pressearbeit sollte nur durch den Vorstand betrieben werden

Beratungsstellen

Der Kinderschutzbund Bundesverband e.V.
Bundesgeschäftsstelle 
Kalckreuthstraße , 4
10777 Berlin, Tel. 030/214 809-0
Fax 030/214 809-99
E-Mail info@kinderschutzbund.de

Jugendamt Landkreis Saarlouis
Kreisjugendamt Professor-Notton-Straße 266740 Saarlouis
Telefon:06831/444-555
Fax:06831/444-600
E-Mail: amt51@kreis-saarlouis.de

Weisser Ring e.V. (Opferbetreuung und Opferhilfe)
Landesbüro Saarland
Telefon: 0681/67319
Fax: 0681/638514
Website: saarland.weisser-ring.de
E-Mail: Saarland@weisser-ring.de
Außenstellenleitung Saarlouis: Otmar Mohr
Mobil: 0151/55164788
Website: saarlouis-saarland.weisser-ring.de
E-Mail: saarlouis@mail.weisser-ring.de

Das Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch (0800 22 55 530) ist die Anlaufstelle für Betroffene von sexueller Gewalt in Kindheit und Jugend, für Angehörige sowie Personen aus dem sozialen Umfeld von Kindern, für Fachkräfte und für alle Interessierten.

Beratung gegen sexuelle Ausbeutung von Jungen
Phönix, Schubertstraße 6, 66111 Saarbrücken, 0681 7619685,
E.Mail.: phoenix@lvsaarland.awo.org

„Nele“ , Fachberatungsstelle für sexuell missbrauchte Mädchen und junge Frauen, Dudweilerstraße 80, 66111 Saarbrücken, Tel.: 0681 32043, Fax 0681 32093, E-Mail: info@nele-saarland.de www.nele-saarland.de

Schlussbemerkung

Mit dem vorliegenden Konzept zur Prävention vor sexualisierter Gewalt im Sport möchte die HGS über den gesetzlich und fachverbandlich vorgeschriebenen Rahmen hinaus Präventionsarbeit im Kinder- und Jugendschutz leisten.

Warum dies so wichtig ist, dürften die vorangegangenen Ausführungen hinreichend dargelegt haben. In der Hoffnung, dass sich keine, respektive möglichst wenige begründete Verdachtsfälle im Verein ergeben, will die HGS künftig nach der Maxime handeln, dass jeder einzelne Fall, der durch das zusätzliche Engagement im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes vor sexualisierter oder jedwede andere Gewalt aufgedeckt werden kann, das Engagement als solches rechtfertigt.

Als freier Träger der Jugendhilfe sind Sportvereine bereits per definitionem in der Pflicht, der
Jugend als einer ihrer wichtigsten Ziel- und Förderungsgruppe zu helfen. Diese Hilfe beginnt und endet dabei nicht damit, Kinder und Jugendliche zu möglichst großen sportlichen Erfolgen zu bringen oder sie in ihrer motorischen Entwicklung zu fördern. Vielmehr reicht die Verantwortung von Vereinsvertreter/-innen, Trainer/-innen und Betreuer/-innen in Sportvereinen auch tief in den sozialen Bereich hinein. Neben der Verbesserung gesundheitlicher, motorischer oder athletischer Aspekte, haben Sportvereine besonders im Kinder- und Jugendbereich ebenso die Aufgabe, durch das Vorlegen von Werten an der Erziehung von Kindern und Jugendlichen hin zu einem sozialen Menschen beizutragen.

Mit der Umsetzung des vorliegenden Konzeptes will die HG Saarlouis weitere Schritte in die Aktivität bei der Bekämpfung von (sexualisierter) Gewalt gegenüber Kindern und Jugendlichen gehen – in dem Wissen, dass die praktische Umsetzung aller Elemente des Konzeptes nur nach und nach erfolgen kann und es seine volle Wirkung erst mit dem Verlauf der nächsten Monate und Jahre wird entfalten können.

 

Literaturverzeichnis
„Prävention sexueller Gewalt“, Bayerischer Jugendring, Abruf der Materialien unter:
https://www.bjr.de „(Erweitertes) Führungszeugnis in der offenen Kinder- und Jugendarbeit und in der Arbeit des Kinderschutzbundes”, eine Arbeitshilfe,

„Der Paritätische – Paritätisches Jugendwerk NRW”, Abruf unter: www.pjw-nrw.de
„Gegen sexualisierte Gewalt im Sport – kommentierter Handlungsleitfaden für Spotvereine zum Schutz von Kindern und Jugendlichen”, DSJ, S. 18.

„Präventions- und Schutzkonzept zur
Vermeidung sexualisierter Gewalt“, Amelie Jung
Turnverein Ibbenbüren 1860 e.V.
Stand: 01.01.2021

„Gegen sexualisierte Gewalt im Sport- Orientierungshilfe für rechtliche Fragen zum Schutz von
Kindern und Jugendlichen“, DOSB/DSJ 2011.

“Gemeinsam gegen Missbrauch”, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Abruf unter: https://beauftragter-missbrauch.de

„Kein Raum für Missbrauch – Empfehlungen für Fachkräfte für den Umgang mit Verdachtsfällen”, Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Missbrauchs, S. 2-3, Abruf unter: https://beauftragter-missbrauch.de

„Schweigen schützt die Falschen“, Sexualisierte Gewalt im Sport – Situationsanalyse und Handlungsmöglichkeiten,
https://fis-db.dshs-koeln.de/ws/portalfiles/portal/1588282/FO_Schweigen_07.pdf
Innenministerium NRW, Dr. Rulofs, Bettina, S. 62.